Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anbieter, Geltungsbereich, Vertragssprache

  1. Anbieter: Aiquiro Research powered by Vision+ Konzept, Inhaber: Udo Klünsch, Steghiaslweg 8, 82515 Wolfratshausen, Deutschland, E-Mail: info@aiquiro-research.de, Tel.: +49 8171 3849761, USt-IdNr.: DE241 005 337.

  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammen „Kunde“). Verbraucher sind ausgeschlossen.

  3. Vertragssprache ist Deutsch. Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform Vertragsbestandteil.

2. Vertragsgegenstand, Leistungen, Quellen

  1. Der Anbieter erbringt markt- und wettbewerbsbezogene Research- und Beratungsleistungen, u. a. Analysen, Due-Diligence-nahe Bewertungen, Monitoring, Workshops sowie die Erstellung von Deliverables (insb. Berichte/Präsentationen als PDF, zusammengefasste Datenauszüge in aggregierter Form).

  2. Datenquellen sind ausschließlich rechtmäßig zugängliche Quellen. Nutzungs-/Lizenzbedingungen der Quellen (inkl. robots.txt, API-AUP, Datenbank-EULAs) werden beachtet.

  3. Roh-/Einzeldaten werden nicht geschuldet. Der Kunde erhält aggregierte Ergebnisse mit lesendem Zugang via PDF; weitergehende Bearbeitungsrechte oder Offenlegung von Quellenlisten/Rohdaten bestehen nur, wenn vertraglich vereinbart.

  4. Der Anbieter setzt Drittanbieter-Tools ein (z. B. OpenAI, Google Gemini, Perplexity, Hostinger). Details ergeben sich aus dem Angebot/der AVV/Anlagen.

3. Angebot, Vertragsschluss, Startbedingungen

  1. Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich bindend bezeichnet.

  2. Ein Vertrag kommt durch Bestellung des Kunden (PO, E-Mail-Bestellung oder unterschriebener Auftrag) und Bestätigung durch den Anbieter zustande.

  3. Startbedingung ist der Eingang einer Anzahlung von 30–50 % (je nach Auftragsvolumen) und die Bereitstellung notwendiger Informationen/Zugänge gemäß Ziff. 4.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und stellt erforderliche Briefings, Datenzugänge und Klärungen zeitnah, i. d. R. innerhalb von 2 Werktagen, bereit.

  2. Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden verlängern Fristen angemessen; der Anbieter kann Mehraufwand gesondert berechnen.

  3. Der Kunde versichert die erforderlichen Rechte an allen bereitgestellten Materialien/Daten und stellt den Anbieter frei von Ansprüchen Dritter aus einer etwaigen Rechtsverletzung.

5. Termine, Leistungsumfang, Änderungen

  1. Termine und Umfänge ergeben sich aus Angebot/Auftragsbestätigung.

  2. Change Requests werden vor Umsetzung mit Aufwandeinschätzung bestätigt und nach Stundensatzabgerechnet.

  3. Bei Workshops/Präsenzen gelten gesonderte Storno-/Verschiebungsregeln (Ziff. 14).

6. Vergütung, Preise, Zahlung, Zahlungsverzug

  1. Stundensatz ab 150 € (netto). Basispakete: 20 Std./40 Std.; Erweiterungspakete: je 20 Std.; Retainer: S = 10 Std./Monat, M = 20 Std./Monat, L = 30 Std./Monat. Alle Preise zzgl. gesetzl. USt. (derzeit 19 %).

  2. Zahlungsziel: 8 Tage netto ab Rechnungsdatum. Zahlungswege: Rechnung/Überweisung/PayPal.

  3. Verzug: Zahlungserinnerung nach 5 Tagen, Mahnung nach 10 Tagen. Ab Verzug ist der Anbieter berechtigt, Bearbeitungsstopp zu verhängen und Zugänge/Ergebnisse zu sperren sowie Verzugszinsen/-kosten geltend zu machen.

  4. Fremdkosten (z. B. Datenbank-/API-Gebühren, Reise-/Spesen) trägt der Auftraggeber nach Nachweis.

  5. Jährliche Preisanpassung: Der Anbieter kann Entgelte einmal jährlich mit 4-wöchiger Vorankündigung in angemessenem Umfang anpassen (z. B. gestiegene Personal-/Lizenz-/Infrastrukturkosten, Verbraucherpreisindex). Übersteigt die Erhöhung 5 %, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung zu.

7. Abnahme, Reviews

  1. Sofern eine Abnahme geschuldet ist, erhält der Kunde bis zu 2 Review-Schleifen.

  2. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 1 Woche ab Bereitstellung. Erfolgt in dieser Frist keine substantiierte Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen (stillschweigende Abnahme).

  3. Nutzung der Deliverables vor förmlicher Abnahme gilt als Abnahme.

8. Nutzungsrechte, Urheber- und Kennzeichenschutz

  1. Sämtliche Urheber- und Schutzrechte an Arbeitsergebnissen verbleiben beim Anbieter.

  2. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung eine einfache, nicht übertragbare, unbefristete Nutzungslizenz für interne Zwecke, einschließlich interner Nutzung innerhalb des Konzerns des Kunden.

  3. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Bearbeitung ist nur mit Zustimmung des Anbieters zulässig, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht. Schutzvermerke/Urheberbezeichnungen dürfen nicht entfernt werden.

  4. Open-Source/Third-Party-Bausteine bleiben deren Lizenzbedingungen unterworfen.

9. Referenzen

Die Benennung des Kunden als Referenz (Logo, Kurztext) erfolgt nur nach vorheriger Freigabe des Kunden; ein Opt-out kann jederzeit in Textform erklärt werden.

10. Gewährleistung, Leistungscharakter

  1. Leistungen des Anbieters dienen der Entscheidungsunterstützung. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar.

  2. Ergebnisse beruhen auf Drittquellen und Prognosen; es wird keine Vollständigkeits-, Aktualitäts- oder Richtigkeitsgarantie übernommen. Der Kunde prüft die Ergebnisse vor eigener Verwendung.

11. Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, gedeckelt auf den jeweiligen Projektpreis.

  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

  4. Verjährung vertraglicher Mängelansprüche: 3 Monate ab Abnahme.

12. Vertraulichkeit, Geheimhaltung

  1. Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über nicht offenkundige Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei.

  2. Die Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt über das Vertragsende hinaus. Gesetzliche Offenbarungspflichten bleiben unberührt.

13. Datenschutz, Rollen, AVV, LLM-Nutzung

  1. Die Parteien bestimmen das Rollenmodell (Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter) fallbezogen.

  2. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vorab eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO (inkl. Unterauftragsverarbeiterliste: OpenAI, Google (Gemini), Perplexity, Hostinger).

  3. Datenlokation: Personenbezogene Daten werden grundsätzlich im EWR verarbeitet. Eine Verarbeitung in Drittländern erfolgt nur bei geeigneten Garantien (z. B. EU-Standardvertragsklauseln) und – sofern erforderlich – nach vorheriger Information/Einwilligung des Kunden.

  4. LLM-Training: Kein Einsatz von Kundendaten zum Training öffentlicher Modelle ohne ausdrückliche Einwilligung.

  5. Der Anbieter verarbeitet primär öffentlich zugängliche Daten; die Verantwortung für die Rechtsgrundlagen der Nutzung im konkreten Zweck liegt beim Kunden, soweit dieser die Zwecke/Mittel bestimmt.

14. Storno, Terminverschiebung (Workshops/Präsenztermine/Projektabbruch)

  1. Fixtermine (Workshops, Vor-Ort-Leistungen):

    • Storno 0–7 Kalendertage vor Termin: 100 % des Honorars,

    • Storno 8–14 Kalendertage: 50 %,

    • spätere Verschiebungen gelten wie Storno, sofern kein Ersatztermin innerhalb 30 Tagen gefunden wird. Nachweislich geringerer Schaden bleibt unberührt.

  2. Projektabbruch durch den Kunden nach Kick-off: Vergütung des bis dahin erbrachten Aufwands zzgl. 25 %des restlichen vereinbarten Projektpreises als pauschalierter Ausfall (Nachweis eines geringeren Schadens möglich).

15. Force Majeure (Höhere Gewalt)

  1. Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle (u. a. Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien/Epidemien, behördliche Maßnahmen, allgemeine Arbeitskämpfe, großflächige Strom/Netzausfälle, erhebliche Cyberangriffe) befreien die betroffene Partei für die Dauer/den Umfang der Beeinträchtigung von ihren Leistungspflichten; Fristen (einschl. etwaiger SLA-Pflichten) verlängern sich angemessen.

  2. Die betroffene Partei informiert unverzüglich über Art, Dauer, Auswirkungen und ergreift zumutbare Schadensminderungs-/Umgehungsmaßnahmen.

  3. Dauert die Beeinträchtigung länger als 6 Wochen, ist jede Partei zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Vertragsteils oder – wenn die Teilleistung wirtschaftlich sinnlos ist – des gesamten Vertrags berechtigt.

  4. Zahlungs-/Freistellungsverpflichtungen bleiben unberührt, soweit die Hauptleistung nicht objektiv unmöglich ist.

16. No-Poach / Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeitende/Contractors des Anbieters weder direkt noch indirekt abzuwerben oder zu beschäftigen – während der Vertragslaufzeit und 6 Monate danach. Gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.

17. Exportkontrolle, Sanktionen

Der Kunde sichert zu, Leistungen/Ergebnisse nicht in sanktionsbelegte Länder/zu gelisteten Personen zu exportieren bzw. sie so zu nutzen, dass Export-/Sanktionsrecht verletzt würde.

18. AGB-Änderungen

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden in Textformmitgeteilt. Widerspricht der Kunde innerhalb 4 Wochen nicht oder nutzt er die Leistungen weiter, gelten die Änderungen als genehmigt; hierauf wird der Anbieter in der Mitteilung hinweisen. Bei wesentlichen Änderungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

19. Abtretung, Zurückbehaltung

  1. Der Anbieter ist berechtigt, Geldforderungen an Dritte abzutreten.

  2. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellterGegenansprüche zu.

20. Schlussbestimmungen

  1. Rechtswahl: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Gerichtsstand für Kaufleute etc. ist der Sitz des Anbieters.

  3. Textform genügt für Erklärungen, wenn nicht Schriftform zwingend vorgeschrieben ist.

  4. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.